TIPPS: Vor der Abreise

[toc heading_levels=“2,3″]

Adressen

Wer in den Urlaub fährt, sollte sich eine Übersicht (Karteikarte) mit den wichtigsten Kontaktanschriften und Rufnummern anfertigen. Diese Karte sollte bei den Personaldokumenten sowie zusätzlichen Ausweisen (z.B. Diabetiker-Pass, Organspenderausweis usw.) mitgeführt und so auch im Notfall für Helfer leicht zu finden sein. Diese Übersicht sollte enthalten:

  • Adresse und Rufnummern naher Verwandter oder Freunde im Heimatland
  • Adresse und Rufnummer des Reiseveranstalters oder des gebuchten Hotels
  • Kontaktadressen der deutschen Botschaft und ihrer Konsulate im Reiseland
  • Rufnummer zum Sperren von Giro- und Kreditkarte oder der SIM-Karte des Mobiltelefons

Zusätzlich bei einer Urlaubsreise mit dem Auto:

  • Rufnummern der Pannenhilfe des Urlaubslandes (heimischer Automobilklub oder Pannenhilfe des Urlaubslandes)
  • Notrufnummern (Medizinische erste Hilfe, Feuerwehr, Polizei)

Wer Mobilitätshilfen während der Reise oder am Urlaubsort benötigt, sollte auch an folgende Möglichkeiten denken:

  • die Rufnummer der 3-S-Zentrale der Bahn
  • die Rufnummer eines Taxiunternehmens vor Ort, das, falls man mit Rollstuhl reist, auch Großraumtaxen im Bestand hat. (Siehe dazu auch die bisherigen Informationen auf unserem Partnerportal dazu)
  • die Möglichkeit, die Hilfe eines Begleitservice in Anspruch zu nehmen. (Siehe dazu auch die bisherigen Informationen auf unserem Partnerportal dazu)

Nach oben

Auto

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte unter Berücksichtigung der voraussichtlich zu fahrenden Strecke, einen Urlaubscheck des Fahrzeuges vornehmen lassen. Wichtig ist, dass vor allem die Bremsen voll funktionstüchtig sind und die Bereifung über das vorgeschriebene Profil verfügt. Außerdem sollte man an folgende weitere Punkte denken:

  • Kartenmaterial für die Fahrt im Gastland
  • die Information über die nationalen Verkehrsvorschriften des Gastlandes
  • die Mitnahme der „grünen Versicherungskarte“
  • Europäischer Unfallbericht. Gratisdownload beim ADAC
  • Rufnummern für den Notfall im Gastland bereithalten
  • Die Ausstattungsforderungen des Gastlandes (Warnweste, Feuerlöscher, Zusatzkanister)

Fahren Sie mit einem Mietauto oder einem Fahrzeug in den Auslandsurlaub, dass Sie sich von einem Verwandten oder Freund ausgeliehen haben, benötigen Sie dazu eine Vollmacht des Eigentümers (Carnet de Passages). Für die meisten Länder reicht dabei eine formlose Bestätigung, einige Länder verlangen jedoch ein von einem Notar bestätigtes, oder ein von der Botschaft beglaubigtes Dokument, beziehungsweise einen rechtsgültigen Eigentumsnachweis. Sollte das auf ihren Urlaubswunsch zutreffen, dann informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Forderungen Ihres Gastlandes. Einzelheiten dazu und entsprechende Formulare erhalten sie auch bei Ihrem Automobilklub.

Ausweis und Reisepass

Rechtzeitig vor der Abreise sollten Personalausweis und Reisepass auf Gültigkeit geprüft werden. Dabei wäre zu bedenken, dass bei der Einreise mit dem Pass in der Regel eine gewisse verbleibende Mindestgültigkeit vorausgesetzt wird.

Gegen eine Zuzahlung ist ein Express-Pass innerhalb weniger Werktage zu bekommen. Bei Reisen in ein EU-Land ist noch am Flughafen gegen Gebühr bei der Bundespolizei ein „Reiseausweis als Passersatz“ zu bekommen.

Briefe und Zeitungsabonnement

Während der Abwesenheit sollte der Briefkasten nicht überquellen. Falls es nicht möglich ist, dass ein Nachbar, ein Freund, oder ein Bekannter den Briefkasten täglich entleert, dann sollten Briefe und Zeitungen für den Zeitrum des Urlaubs bei den Zustellern zwischengelagert oder in den Urlaub nachgeschickt werden. Die Briefzusteller sowie die  Zeitungs- und Zeitschriftenzusteller bieten entsprechende Möglichkeiten an.

Nach oben

Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Selbst wer mit dem eigenen Auto innerhalb Europas in den Urlaub fährt, sieht lediglich an den blauen Tafeln am Straßenrand und an der Sprache von Hinweistafeln, dass man nun in einem anderen Land ist. Wer mit dem Zug oder dem Flugzeug reist, bekommt selbst das nicht immer gleich mit. Dennoch werden mit diesen kleinen Schritten im rechtlichen Sinne Grenzen von Staaten überschritten. Dabei werden Waren mitgeführt und es liegt, unabhängig vom Willen des Reisenden und der Herkunft der Ware, eine grenzüberschreitende Warenbewegung vor, bei welcher zoll- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, sollte sich auf den Internetseiten des Zolls auch darüber informieren, was man an Zahlungsmitteln und Waren in welchen Mengen wohin mitnehmen darf, was mit absoluten ein- und Ausfuhrverboten belegt ist und welche Formalitäten zu erledigen sind, um die eigene Jagdwaffe, zum Beispiel nach Schweden oder Norwegen, mitnehmen zu dürfen.

Gesund für die Reise

Wer seinen Alltag meistert, sollte auch bei einer Urlaubsreise keine Probleme bekommen – das denken viele und übersehen dabei, dass eine Urlaubsreise, vor allem eine Fernreise, eine größere Belastung für den Organismus und seine Gesundheit sind, als man sich das eingestehen möchte.

Deshalb muss niemand von vorn herein auf eine Reise in das Urlaubsland seiner Wünsche verzichten, sondern sollte sich mit dem Hausarzt darüber beraten, welche gesundheitliche Belastungen die geplante Reise mit sich bringen kann, und was dafür als gesundheitliche Vorbereitung getan werden sollte.

Das beginnt damit, dass eine längere Reise, sowie das dann veränderte natürliche und kulturelle Umfeld, durchaus eine größere Veränderung und höher Belastung für den Organismus darstellt, als man aus eigener Sicht häufig meint.

In dem Zusammenhang sollte unbedingt der Impfschutz geprüft und aktualisiert, beziehungsweise den Erfordernissen des Reisezieles angepasst werden.

Personen, die kürzlich operiert wurden, die chronisch krank sind, oder an einer Allergie leiden, die zu lebensbedrohlichen Zuständen führen kann, sollten in dem Zusammenhang ebenfalls prüfen, ob ihnen für den Notfall am Reiseziel entsprechend qualifizierte medizinische Hilfe zur Verfügung steht. Zwar ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, hochschwangere Frauen sollten sich dennoch nicht für eine Wüstensafari oder einen Trip durch den Amazonas-Urwald entscheiden. Falls ärztliche Hilfe erforderlich wird, dann dürfte es sehr schwer sein, diese am Urlaubsort zu erhalten.

Bei bestimmter Krankheitsvorgeschichte sollte man sich hinsichtlich der Beurteilung der Reisefähigkeit auf das Urteil des Arztes verlassen. Dazu gehören schwere Herz-Kreislauf sowie Lungenerkrankungen, Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, Magen-Darm-Erkrankungen oder der Zustand nach Thrombosen.

Bei akutem Krankheitsgeschehen sollte man die Urlaubspläne grundsätzlich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Weitere Informationen zu einzelnen Aspekten der Gesundheit für die Reise und Links zu mehr Informationen zum Thema können Sie auch in unseren „TIPPS: Gesundheit auf Reisen“ nachlesen.

Nach oben

Reisedokumente

Bei Reisen in den Urlaub ist zu empfehlen, Farbkopien von allen wichtigen Unterlagen (Pass, Personalausweis, Führerschein, Kraftfahrzeugschein, Krankenversicherungskarten, Buchungsbestätigung der Reise, individuelle Gesundheitsausweise usw.) vor der Reise anzufertigen. Diese sollten getrennt von den Originalunterlagen aufbewahrt werden. Sie sind zwar kein Ersatz für die Originaldokumente, sind jedoch eine wichtige Hilfe beim Sperren von EC- oder Kreditkarte und können im Bedarfsfall ein wichtiger Beleg dafür sein, dass man diese Dokumente im Original besessen hatte.

Reisekasse

Vor dem Beginn einer Urlaubsreise sollte man, vor allem dann wenn man eine Fernreise unternimmt, oder das erste Mal in das Urlaubsland reist, gründlich über die dafür benötigten Geldmittel und ihre Beschaffung nachdenken. In jedem Fall ist ein Beratungsgespräch beim eigenen Geldinstitut empfehlenswert. Dort sollte man prüfen, ob die Gültigkeit von Girocard und Kreditkarte noch über den Urlaubszeitraum hinaus gegeben ist, und sich darüber informieren:

  • wie breit das Netz von Möglichkeiten ist, im Urlaubsland Geld abheben zu können
  • wie hoch der Verfügungsrahmen für Abhebungungen im gewählten Reiseland ist.
  • wie hoch die Gebühren beim Nutzen von Girocard und Kreditkarte im Urlaubsland sind
  • über welche Wege Verlust oder Diebstahl von Girocard oder Kreditkarte gemeldet werden müssen.
  • wie hoch das Limit für Abhebungen im Ausland ist. Ist ein Limit nicht festgelegt, sollte man sich dafür entscheiden. Damit muss man seine Geldausgaben im Ausland zwar etwas planen, verhindert jedoch, dass Diebe in unbegrenzter Höhe Geldbeträge abbuchen können.
  • reisen Jugendliche mit, könnte man für sie eine Prepaid-Kreditkarte mitnehmen, welche bis zu 500 EURO aufladbar ist.

Soll die Reise in ein Nicht-EURO-Land führen, ist es ratsam, die Entwicklung des Kurses der Landeswährung zu verfolgen.

Nach oben

Technische Geräte

Fertigen Sie sich eine Liste mit den Angaben und Gerätenummern aller technischen Geräte an, welche Sie in den Urlaub mitnehmen (Hilfsmittel, Fotoapparat, Videokamera, Mobiltelefon usw.) und bewahren Sie diese Übersicht getrennt von diesen Geräten bei Ihren anderen Belegunterlagen auf. Man sollte ebenso daran denken, dass Elektroanschhlüsse interantional nicht standardisiert sind – prüfen sie also rechtzeitig vor der Abreise, welche Stromnetze es an Ihrem Reiseziel gibt und Steckdosen Verwendung finden. Nehmen Sie die entsprechenden Steckdosenkupplungen mit.

Telefonieren im Ausland

Wer aus dem Urlaub in einem fernen Land zu Hause anrufen möchte, kann das mit einem Telefon des Festnetzes problemlos tun (Zeitverschiebung beachten). Etwas komplizierter ist das Telefonieren mit einem Mobiltelefon. Hier sollte man sich vor der Abreise über die technischen Parameter seines Mobiltelefons informieren. Handybesitzer aus Deutschland können ihr Mobiltelefon nicht ohne weiteres auf anderen Kontinenten benutzen. Vor allem für Reisen in die USA ist ein Tri- oder Quadband-Handy erforderlich, weil die in Deutschland üblichen Dualband-Handys nicht alle dazu erforderlichen Frequenzbereiche abdecken.

Ein Problem des Telefonierens mit einem Mobiltelefon sind aber die Kosten. Seit Juli 2011 liegt die Obergrenze für Minutenpreise bei 35 Cent, die für SMS bei 11 Cent netto. Auch der Datentransfer darf nicht teurer als 50 Euro netto werden. Damit sind die Kosten für den Raum der Europäischen Union „gedeckelt“. Das trifft aber nicht auf die Länder außerhalb der EU zu. Wer mit einem Mobiltelefon im Urlaub anrufen möchte, sollte deshalb:

  • sich vergewissern, dass der Vertrag Anrufe aus dem jeweiligen Land einschließt
  • die automatische Netzwahl deaktivieren und den richtigen Roamingpartner wählen.
  • die Mailbox eventuell abschalten, weil hier unkontrolliert Kosten entstehen können
  • Prepaid–Telefone vor dem Urlaub ausreichend aufladen oder sich zuvor erkundigen, ob und wie ein Aufladen (vor allem außerhalb der EU) möglich ist

Nach oben

Tiere

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nimmt, benötigt dazu eine mindestens 21 Tage alte, aber nicht länger zwölf Monate bestehende Tollwutschutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Detaillierte Informationen dazu können auf den Internetseiten der Bundestierärztekammer nachgelesen werden.

Informationen dazu gibt es ebenfalls bei:

Versicherungsstatus

Vor einer Reise in das Ausland sollte man, insbesondere vor Fernreisen, prüfen, inwieweit der Versicherungsschutz gewährleistet ist und welche Versicherungen eventuell noch abgeschlossen werden sollten (Siehe dazu auch unsere TIPPS: Versichert auf Reisen). Vor allem betrifft dies die Auslandskrankenversicherung.

Wohnung

Die Wohnung sollte während der Abwesenheit nicht unbewohnt aussehen. Lassen Sie durch Freunde oder Bekannte mal kurzzeitig  die Fenster öffnen oder sorgen Sie mittels einer Zeitschaltuhr dafür, dass abends mal das Licht angeschaltet wird. Dazu gehört auch, den Text auf dem Anrufbeantworter nicht so zu wählen, dass dann jeder Anrufer erfährt, wie lange Sie verreist sein werden. Zweitschlüssel für die Wohnung bei einer Vertrauensperson deponieren. Ihr Vermieter oder der Hausmeister sollten wissen, woher sie im Notfall einen Schlüssel für die Wohnung bekommen können. Denken Sie bei längerer Abwesenheit auch daran, dass in der Hausratsversicherung häufig verlangt wird, die Versicherungsgesellschaft über eine längere Abwesenheit im Voraus zu informieren.

Nach oben

Links zu weiteren Informationen

Nach oben