TIPPS: Versichert auf Reisen

Das Thema „Versicherungen auf Reisen“ ist sehr vielgestaltig und unübersichtlich. Das liegt vor allem daran, weil die Versicherungsprodukte oft individuell zugeschnitten wurden und dabei eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten bestehen. So kann man hier nur wenige allgemeine Aussagen dazu treffen und stets dazu raten, sich bei seiner Versicherung beraten zu lassen und dabei konkret nachzufragen, in welchem Punkt man nun genau und wie versichert ist.

Mit der hier folgenden kurzen Beschreibung möchten wir Ihnen eine Liste mit einer Übersicht an die Hand geben, die Ihnen hilft, Ihren eigenen Versicherungscheck durchzuführen. Unter „Links zu weiteren Informationen“ finden Sie dann Links zu Internetseiten, welche Ihnen weitergehende Informationen bieten.Unsere Hinweise ersetzen jedoch keinesfalls das gründlich vorbereitete Gespräch mit dem Vertreter Ihrer Versicherung. Darauf sollten Sie keinesfalls verzichten.

Unter „Links zu weiteren Informationen“ finden Sie dann Links zu Internetseiten, welche Ihnen zum Thema „Versicherungen“ weitergehende Informationen bieten.

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Autoschutzbrief

Sinnvoll, wenn man als Mitglied eines Autoklubs mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt. Mit ihm sind Pannenhilfe, eine bestimmte Zahl von Übernachtungen, Stellung eines Mietwagens, Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport sowie Krankenrücktransport in den meisten Ländern gewährleistet. Zu Besonderheiten bei der Fahrt in ausgewählte Länder holen Sie nähere Auskunft dazu vom Autoklub ein.

Bei der Fahrt mit einem Neuwagen, zu dem es noch eine Mobilitätsgarantie des Herstellers gibt, ist der Schutzbrief oft überflüssig. Bitte prüfen Sie dies im Detail.

Autoreisezug- und Seetransportschadensversicherung

Abschluss ist eventuell anzuraten, wenn die Kasko-Versicherung nicht den ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Eisenbahngesellschaften und Reeder haften für Transportschäden oft nur mit geringen Beträgen. Die Vollkaskoversicherung zahlt abzüglich der Selbstbeteiligung, doch dann wird man im Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft.

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Camping – Versicherung

Für Dauercamper und Reisende mit Wohnmobil eventuell zu empfehlen. Bietet europaweiten Schutz für bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Zahlt auch nach Brand, Diebstahl oder Hagelschlag.

Flugreiseversicherung

Fluggäste sind nach § 50 Luftverkehrsgesetz obligatorisch unfallversichert. Für eine Reise in den gängigen Verkehrsmaschinen ist also die private Unfallversicherung im Normalfall ausreichend.

Gesetzliche Krankenversicherung und Auslandsreise

Das Wirkungsfeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Einen selbstverständlichen automatischen Schutz bei Auslandsreisen gibt es deshalb nicht. Nach europäischem Recht und mit dem Abschluss von Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung jedoch auch den Versicherungsschutz ihrer Mitglieder in jenen Ländern, die zur Europäischen Union gehören und, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen oder ein Abkommen ähnlichen Inhalts besteht.

In der Europäischen Union wird  die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card = EHIC) akzeptiert. Sie ersetzt zunehmend den früheren Auslandskrankenschein E 111 und ist in neue  Krankenversicherungskarten bereits integriert.

Die gesetzliche Krankenversicherung tritt ebenfalls in jenen Ländern ein, mit denen es Sozialversicherungsabkommen gibt.

Lassen Sie sich dazu vor Reiseantritt von Ihrer Krankenkasse beraten.

Die EHIC gilt für die ambulante und stationäre Notbehandlung. Im Behandlungsbedarf sollte man den Arzt oder im Krankenhaus fragen, ob die EHIC akzeptiert wird. Die heimische Kasse übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe, die auch in Deutschland anfallen würde. In der Regel ist die Behandlung jedoch im Urlaubsland bar zu bezahlen. Die Auslagen werden dann von der heimischen Krankenkasse im Heimatland erstattet.

Liegt Ihr Urlaubsland außerhalb der Europäischen Union und ist es kein Land zu dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann müssen Sie sich für diese Urlaubsreise mit einer Privaten Auslandsreisekrankenversicherung privat versichern.

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Hausratsversicherung

Um den Versicherungsschutz der Hausratsversicherung zu erhalten sollte man seine Wohnung von Nachbarn, Freunden oder Bekannten regelmäßig kontrollieren sowie von ihnen den Briefkasten leeren lassen. Eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung für die Hausratsversicherung dar. Der Versicherungsvertreter sollte in diesem Falle darüber informiert werden und auch wissen, wer die Wohnung in der Zwischenzeit betreut.

Über die Außenversicherung sind Gegenstände des Hausrates bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme und bis zu einer Höchstsumme (fragen Sie Ihre Versicherung nach dem genauen Betrag) über die Hausratsversicherung versichert, wenn sie sich bis zu drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. Somit kann auch der Verlust oder der Diebstahl von Gegendständen wie Kleidung, Videokamera oder Schmuck und Geld aus dem Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung unter die Hausratsversicherung fallen. Voraussetzung ist aber immer der Diebstahl dieser Gegenstände. Stand das Fenster des Hotelzimmers oder der Ferienwohnung während der Abwesenheit offen, tritt die Hausratsversicherung nicht ein.

Die Hausratsversicherung tritt nicht für Hausratsgegenstände ein, welche aus einem Pkw gestohlen wurden. Allerdings können Hilfsmittel über die Erhöhung der Außenversicherung in der Hausratsversicherung abgesichert werden. Dabei muss dann jedoch der PKW, in dem diese Sachen aufbewahrt werden, in einer Garage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Gilt nur in Europa. Zum Beleg des bestehenden Versicherungsschutzes ist bei einer Reise mit dem Auto in vielen Ländern die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben oder angeraten.

Bei Reisen in außereuropäische Länder sollte bei der Versicherung eine Erweiterung des Geltungsbereiches beantragt werden.

Je nach Reiseziel und der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über eine zusätzliche private Kfz-Haftpflichtversicherung (Siehe: „Mallorca – Police“) nachgedacht werden. Auch die kurzfristige Insassen-Unfallversicherung wäre eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der Reisenden bei Fahrten in ein europäisches Land zu erweitern. Allgemein ist eine Insassenversicherung jedoch überflüssig, da alle Pkw-Insassen, außer dem Fahrer, über die Haftpflichtversicherung des Pkw versichert sind.

Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung

Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr vollkaskoversichert ist, bleibt der Abschluss eines kurzfristigen Vertrages zu überdenken, falls die Reise in ein Land geht, in dem der Versicherungsschutz nicht so gut wie in Deutschland geregelt ist.

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Mallorca – Police

Wer am Urlaubsort ein Auto mietet, sollte unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme der Haftpflichtversicherung achten, die, vor allem in osteuropäischen Ländern, sehr niedrig ist. Schutz bietet hier eine „Versicherung für den Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ (Mallorca – Police). Sie ist in ganz Europa gültig und wird bei manchen Kfz-Versicherungsverträgen kostenfrei eingeschlossen. Dabei sollte auf eine unbegrenzte Deckung bei Sachschäden und mindestens 7,5 Millionen Mark bei Personenschäden geachtet werden.

Private Haftpflichtversicherung

In Deutschland abgeschlossene private Haftpflichtversicherungen treten auch für Schadensereignisse im europäischen Ausland bei Aufenthalten von bis zu einem Jahr ein. Allerdings sind Segel- und Motorboote sowie Surfbretter oft ausgeschlossen – wer feste Urlaubspläne in dieser Richtung hat, sollte sich also auch bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsumfang erkundigen und gegebenenfalls eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter, die Nutzung von Sportbooten oder andere Hobbys, wie Drachenfliegen, oder die man als Skifahrer oder Modellbauer im Urlaub auszuüben gedenkt, abschließen.

Auch die Schäden, welche der Versicherte eventuell in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder Pension anrichtet, sind nur versichert, falls die Mietschadensklausel vereinbart wurde.

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Private Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei Reisen in ein Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, notwendig, da sonst alle medizinische Versorgung und Behandlung aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Für gesetzlich Versicherte zu empfehlen, weil nur die im Reiseland übliche medizinische Grundversorgung durch diem gesetzliche Krankenversicherung, nicht jedoch weitergehende Leistungen, wie der krankheits- oder unfallbedingte Rücktransport nach Deutschland, abgedeckt sind.

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung sollte als Jahrespolice abgeschlossen werden. Zum einen ist sie als solche relative preisgünstig, zum anderen bergen Verträge mit kurzen Laufzeiten die Gefahr in sich, dass sie dann nicht über den ganzen Erkrankungszeitraum gelten.

Für ältere Reisende könnte der Abschluss einer solchen Versicherung schwierig werden, da viele Versicherungen Verträge mit Personen zwischen 65 und 70 Jahren ablehnen.

Private Krankenversicherung und Auslandsreise

Im Falle des Vorliegens einer chronischen Erkrankung, wie Diabetes, oder des Bestehens eines erhöhten Gesundheitsrisikos, wie das Tragen eines Herzschrittmachers, sind für privat krankenversicherte Reisende weitere Absprachen zum Versicherungsschutz erforderlich, um diesen auch in diesem Fall zu erhalten. Private Krankenversicherungen schließen oft die Behandlung bereits früher bestehender Krankheiten im Ausland aus und übernehmen die Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Notbehandlung in diesem Fall einer Wiedererkrankung nicht ohne eine entsprechende Zusatzversicherung.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung gilt grundsätzlich weltweit und zu jeder Zeit, insoweit sie nicht auf Berufsunfälle oder andere Gefahrenmomente eingegrenzt ist. Gleichzeitig werden gefährliche Freizeitbeschäftigungen oft von der Versicherung ausgeschlossen. Wer also im Urlaub Fallschirmspringen oder Segelfliegen möchte, sollte sich über seinen Versicherungsschutz informieren und möglicherweise eine Zusatzversicherung abschließen.

Dauernd Pflegebedürftige sind vom Abschluss einer privaten Unfallversicherung ausgeschlossen.

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Reiseabbruchsversicherung

Tritt durch Begleichung der Kosten für die Rückreise sowie des nicht genutzten Reisearrangements ein, falls eine Reise nach Antritt der Reise aus zwingenden Gründen, wie Tod, Unfall oder schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Verwandten, schwerer Sachschaden am Eigentum des Versicherten am Wohnort oder Naturkatastrophen und Epidemien am Zielort sowie bei Arbeitsplatzverlust durch Kündigung abgebrochen werden muss. In diesem Zusammenhang können ebenfalls die Mehrkosten für einen notwendigerweise verlängerten Aufenthalt erstattet werden.

Ist vor Antritt einer sehr teuren Reise zu empfehlen.

Reisegepäckversicherung

Für Schäden während des Urlaubs im europäischen Ausland tritt die Hausratsversicherung nur in bestimmten Fällen und in Übersee gar nicht ein. Versicherungsunternehmen raten da manchmal zum Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Das sollte man jedoch gründlich prüfen und dem eigenen Bedarf entsprechend entscheiden, denn im allgemeinen wird diese von den Fachleuten für eine Urlaubsreise nicht empfohlen, da sehr hohe Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden und weder Geld, noch Schecks oder Flugtickets respektive Fahrkarten mit versichert sind.

Reisehaftpflichtversicherung

Je nach den Konditionen der bereits abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung eventuell zu empfehlen.

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Reisepreisversicherung

Versicherung, die Reiseveranstalter zur Abdeckung der Kosten für die Reisenden bei Konkurs des Veranstalters abschließen müssen. Der Veranstalter händigt im Zusammenhang damit dem Reisenden einen Sicherungsschein aus, mit dem der Abschluss einer solchen Versicherung belegt wird und mit dem der Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und eventuell entstandener Mehrkosten, wie dem Rücktransport vom Urlaubsort, gegen den Träger der Insolvenzversicherung des Reiseunternehmens erhält.

Reiserücktrittsversicherung

Kann bei Reisebuchung oder bis spätestens 14 Tage danach abgeschlossen werden und ersetzt, bei Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung, die Stornierungskosten, welche der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, falls die Reise aus zwingenden Gründen wegen „Reiseunfähigkeit“ (Impfungsverträglichkeit, Tod oder schwerer Unfall in der Familie u.ä.) nicht angetreten werden kann.

Wird von Fachleuten für teure oder lange vorher gebuchte Pauschalreisen sowie unter der Voraussetzung, dass ein kurzfristiger Reiserücktrittsgrund (kleine Kinder, pflegebedürftige Personen in der Familie und Ähnliches) nicht ausgeschlossen werden kann, empfohlen.

Zu dieser Art Versicherungsvertrag gibt es eine Reihe gerichtliche Urteile aus denen sich ableiten lässt, dass die „Unvorhersehbarkeit“ des Grundes, eine gebuchte Reise nicht anzutreten, der ausschlaggebende Streitpunkt ist. Wer selbst chronisch krank ist, mit einem chronisch kranken Partner reisen möchte, oder einen seit längerer Zeit bettlägerigen Angehörigen hat, sollte sich darauf einstellen, dass die Versicherung die Unvorhersehbarkeit von Problemen mit diesen Angehörigen anzweifeln und versuchen wird, die Stornokosten nicht begleichen zu müssen.

Reiseunfallversicherung

Zusätzliche Versicherung, welche auf jene Kosten abzielt, die in Folge eines Unfalls auf Reisen entstehen können (z.B. Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit) Die Kosten einer ärztlichen Versorgung sind damit nicht abgedeckt.

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Verkehrs-Service-Versicherung

Wird inzwischen von mehreren Versicherungsunternehmen angeboten und entspricht in ihrer Struktur der von den Autoclubs angebotenen Schutzbriefen. Für Mitglieder von Autoclubs lohnt sich ein Abschluss wahrscheinlich nicht, da die Autoclubs relativ günstig gleichwertige Versicherungen anbieten können. Auch für ein Neufahrzeug mit Hersteller-Mobilitätsgarantie nur anzuraten, falls diese für das Besuchsziel nicht greift.

Versicherung auf Kreuzfahrt

Wer mit einem Kreuzfahrtschiff unterwegs ist, sollte daran denken, dass versicherungsrechtlich weder die eigene Staatsangehörigkeit noch der Abfahrtshafen in einem Versicherungsfall wichtig sind, sondern, dass die Flagge und der Heimathafen des Schiffes zählt. Wer also in Amerika eine Kreuzfahrt durch die Karibik macht und dies, zum Beispiel, auf einem Schiff tut, das unter der Flagge Panamas fährt, für den ist die Europäische Versicherungskarte nicht ausreichend. Im Fall einer Erkrankung wird der Bordarzt vermutlich eine Privatrechnung über einen Betrag ausstellen, der dann von der gesetzlichen Krankenversicherung nur zu dem Teil erstattet wird, der im Inland anfallen würde. Hier wäre also eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll und angebracht.

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