Autofahren in Tschechien – Parkkonzessionen

Übersicht zu den Inhabern von Behindertenparkkarten in der Tschechischen Republik zugestandenen Konzessionen.

Die Tschechische Republik hat den Parkausweis für Behinderte nach einheitlichem Gemeinschaftsmodell noch nicht eingeführt. Stattdessen wird in Tschechien der sogenannte O1-Parkausweis benutzt. Besitzen Sie als Besucher der Tschechischen Republik einen EU-einheitlichen Parkausweis, ist dieser in der Tschechischen Republik gültig. Allerdings sollten Sie den tschechischen Hinweis ausdrucken und neben Ihren Parkausweis legen.

Der Behindertenparkausweis ist gut sichtbar auszulegen.

Ausländische Behindertenparkausweise sind in der Tschechischen Republik gültig, wenn

  • es sich um EU-einheitliche Parkausweise handelt.
  • diese mit dem internationalen Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind.

Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.

Darüber hinaus gilt allgemein:

  • Parkflächen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet dürfen nicht genutzt werden.
  • Das Parkverbot gilt ohne Einschränkungen auch für Inhaber von Behindertenparkarten.
  • Das Befahren oder Parken in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen ist auch Inhabern von Behindertenparkkarten nicht gestattet.
  • Es gibt keine Konzessionen für kostenpflichtige Parkplätze oder Parkplätze von zeitlich begrenzter Parkdauer.
  • Auch Inhaber von Behindertenparkkarten müssen sich auf kostenfreien Parkplätzen an die Begrenzung der Parkdauer halten.
  • Auf Parkplätzen oder in Parkhäusern sind durch Inhaber von Behindertenparkkarten die Parkhinweise uneingeschränkt zu beachten.

Dessen ungeachtet ist es im Not- oder Einzelfall bei Auslegen des Parkausweises möglich:

  • Parkverbotsschilder kurzeitig zu missachten
  • Fußgängerzonen zu befahren
  • Folgende Verkehrsschilder zu missachten:

               – „Keine Einfahrt“ (Zákaz vjezdu);
               – „Nur Einfahrt“ (Průjezd zakázán);
               – „Nur Lieferverkehr“ (Zásobování vjezd povolen);
               – „Nur Sonderverkehr“ (Vjezd povolen pouze pro …);
               -„Nur für Anwohner“ (Dopravní obsluze vjezd povolen);
               -„Außer Anwohnerverkehr“ (Mimo dopravní obsluhu)