Spaziergänge in Tierpark und Zoo

Mit dem Frühjahr werden nun erste Ausflüge und Reisen möglich, was mit einer neuen Verordnung ermöglicht wird. Sie trägt den etwas sperrigen Namen „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV). Dabei handelt es sich um jene Verordnung mit welcher Bundestag und Bundesrat Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesen regeln. Kern des Ganzen: Mit steigender Zahl von Geimpften und sinkenden Inzidenzzahlen werden weitere Öffnungen und erste Reisen wieder möglich. Das werden noch nicht die ganz weiten Reisen in einen Urlaub in ferne Länder werden, aber es könnte ja schon einmal ein Tagesausflug oder Kurzreise in die Zoologischen Gärten und Tierparks, also zu den Tieren ferner Länder werden. Wenn dort dann die Außenbereiche der Restaurants geöffnet sind, dann könnte sich das schon etwas wie Urlaub anfühlen. Da es beim Besuch von Zoos oder Tierparks jedoch auch für einige Menschen Barrieren und Besuchsschranken geben kann, möchten wir in unserer heutigen Blog-Nachricht einmal auf Quellen hinweisen, von denen Detailinformationen zu den einzelnen Tierparks und Zoos zu erhalten sind. Wer also derartige Auskünfte braucht, wird eventuell schon auf unserem Portal unter diesem Link oder aber in einer Datenbank der Zoologischen Gärten und Tierparks in Deutschland fündig. Das Portal „Barrierefreier Tourismus Info“ wünscht allen erlebnisreiche Ausflüge und schöne Stunden bei den Begegnungen mit den Tieren der Welt !