Wer sich auf Reisen begibt, sollte auch alle jene Rechte und Ansprüche kennen, die für Reisende gelten. Seit im vergangenen Jahr die Pauschalreiserichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten ist, hat sich da wieder einmal einiges verändert. Das gilt auch für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen. So müssen nun bei der Buchung auf Verlangen genaue Auskünfte zur Barrierefreiheit gegeben werden. Wer mehr über das Recht beim Reisen mit eingeschränkter Mobilität erfahren, oder die Fluggastrechte mobilitätseingeschränkter oder behinderter Menschen nachlesen möchte, kann das auf diesen Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz tun. Hier kann man ebenso in Sachen „Mängel bei Pauschalreisen“ oder Entschädigungen bei Ausfälle oder Verspätungen nachlesen sowie Adressen von Beschwerde- und Schlichtungsstellen erfahren.