Viele, die in die Vereinigten Staaten von Nordamerika reisen, dort ein Mietauto nehmen, um mobil zu sein und sich Teile des Landes gut kennen lernen zu können, stellen häufig die Frage, inwieweit sie ihren Behindertenparkausweis in den USA nutzen können. Dazu ist erst einmal daran zu erinnern, dass die Behindertenparkkarte als nationales Dokument entstand, dann die europäischen Verkehrsminister die gegenseitige Anerkennung dieser Ausweise vereinbarten und schließlich die Europäische Union die Einführung einer Europäischen Behindertenparkkarte einsetzten.
Die in den einzelnen Ländern und Regionen zugestandenen Parkkonzessionen sind davon nicht betroffen. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind in diesen Prozess nicht eingebunden.
Daraus resultiert, dass die Europäische Behindertenkarte grundsätzlich rechtlich nicht gilt. Hinzu kommt, dass die USA selbst keine einheitliche Regelung hinsichtlich der Parkkonzessionen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben. Wer für seine Reise in die USA eine klare Auskunft dazu benötigt, sollte sich rechtzeitig über die Parkkonzessionen für Menschen mit Behinderungen informieren. Das Portal „Accessible GO“ hält dazu die wichtigsten Auskünfte (leider nur in englischer Sprache) hinsichtlich der Regelungen der einzelnen Bundesstaaten der USA bereit. Unabhängig davon lohnt es sich, wie Reisende, welche die USA besucht haben, berichten, auch vor Ort, beziehungsweise bei den Transport verantwortlichen Stellen nachzufragen. Weitergehende rechtliche Informationen sind beim Ministerium für Transport der USA nachzulesen.