Wer als mobilitätseingeschränkter Reisender mit dem Auto in den Urlaub fährt, verfügt häufig auch über eine Behindertenparkarte. Diese Karte auch im Ausland zu nutzen, ist jedoch nicht ganz einfach. Das liegt daran, dass die Europäische Behindertenparkkarte zwar die Möglichkeit bietet, auch die im jeweiligen Land geltenden Parkkonzessionen zu nutzen – aber eben die im Ausland geltenden Konzessionen – und das sind nicht die deutschen Parkkonzessionen. In den einzelnen Ländern werden Inhabern von Behindertenparkkarten ganz unterschiedliche Parkkonzessionen eingeräumt und nicht nur das, sondern häufig werden diese auch von regionalen oder örtlichen Verwaltungen, beziehungsweise von den Betreibern von Parkhäusern festgelegt und sind deshalb schon sehr individuell.
Um mobilitätseingeschränkten Reisenden einen kleinen Überblick zu den in den europäischen Ländern eingeräumten Parkkonzessionen zu geben, haben wir in unserer Rubrik „Parkkonzessionen“ die wichtigsten Regelungen zusammengestellt und hoffen, dass dies eine kleine Hilfe ist. Zugleich gilt immer: Im Zweifelsfall die örtliche Verwaltung oder die Polizei vor Ort nach den konkreten Regelungen und eventuellen Abweichungen danach fragen.