Wie das Portal „Reisen und Golfen“ berichtet, so dürfen nach Angaben von Radio New Zealand Neuseelands Zollbeamte nicht mehr nur die Herausgabe von elektronischen Geräten verlangen, sondern auch deren Freischaltung durch ein Passwort, PIN oder Fingerabdruck. Nach dem neuen Customs and Service Act müssen auch diese Zugänge offen gelegt werden, ohne dass die Beamten einen begründeten Verdacht nennen müssen. Dazu gehört auch der Zugang zu einer Cloud. Begründet wird dieses Vorgehen mit dem Kampf gegen Kriminalität. Wer die Öffnung einer eventuellen Zugangssperre verweigert, kann mit einer Strafe von 5000 Neuseeland-Dollar (rund 2800 Euro) belegt werden. Der Zoll behält dann die Geräte und untersucht sie forensisch. Der gesamte Gesetzestext ist hier in englischer Sprache nachzulesen.