Krankenversicherung auf Kreuzfahrten

Bei Urlaubsreisen, vor allem bei Fernreisen, werden häufig Aspekte einer richtigen Versicherung unterschätzt. Innerhalb der Europäischen Union wurden inzwischen Regelungen geschaffen, welche, zum Beispiel die Krankenversicherung weitgehend einheitlich regeln. Wer jedoch außerhalb der Europäischen Union krank wird, auf den können erhebliche Kosten für medizinische Behandlung und eventuell erforderlichen Rücktransport zukommen. Deshalb sollten diese Punkt im Verlauf der Reisevorbereitung gründlich geklärt und gegebenenfalls eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Das trifft, unter anderem auch auf eine Kreuzfahrt zu.

So ist es bei einer Kreuzfahrt nicht entscheidend in welchem Hafen man als Passagier an Bord geht, sondern die Flagge unter welcher das Schiff auf den Weltmeeren unterwegs ist. Wer, zum Beispiel, in Italien an Bord eines Kreuzfahrtschiffes geht, ist in Italien über die Europäische Krankenversicherungskarte versichert, auf dem Schiff trifft das jedoch nur zu, wenn das Schiff unter der Flagge eines europäischen Landes fährt, Fährt dieses etwa unter der Flagge eines südamerikanischen Landes, dann hilft der Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Hier wäre somit eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die nicht einmal sehr teuer ist. Man sollte es aber wissen und beachten. Rat und Hilfe findet man bei seiner Versicherung, bei seinem Automobilklub oder im Internet auf einem Portal wie „Kreuzfahrt – Ratgeber“.