BTM-Vorschriften beachten !

Bei der Vorbereitung von Fernreisen sollte man nicht übersehen, dass für einige Reiseziele bestimmte Impfungen verpflichtend sind. Aber auch bei anderen Auslandsreisen sind auch medizinische Aspekte zu berücksichtigen. Vor allem Schmerz- oder Krebspatienten haben zu beachten, dass Medikamente mit welchen sie eventuell therapiert werden, möglicherweise unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes fallen. In diesem Fall muss vor Reisebeginn geklärt werden, ob Medikamente mit diesen Wirkstoffen in das Land des Reisezieles eingeführt werden dürfen oder ob es dafür besondere Bestimmungen gibt. Darüber kann man sich bei den jeweiligen Botschaften der Reiseländer informieren.

Für das Mitnehmen dieser Medikamente könnte zudem ein Bescheinigung des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte erforderlich werden. Diese muss von einem Amtsarzt unterschrieben sein. Außerdem ist es hilfreich wenn der Hausarzt eine Bescheinigung (in englischer Sprache) mitgibt, welche Informationen hinsichtlich der Dosierung der Medikamente enthält. Auf der Internetseite Deutschen Verkehrssicherheitsrates sind weitere Informationen zum Betäubungsmittelgesetz nachzulesen. Außerdem können die Listen nicht verkehrsfähiger, verkehrsfähiger, aber nicht verschreibungspflichtiger sowie verkaufsfähiger und verschreibungsfähiger Betäubungsmittel nachgelesen und herunter geladen werden. Auf der Gelben Liste des Pharmaindex gibt es auch Hinweise dazu, was bei einer Therapie mit Betäubungsmitteln auf Reisen zu beachten ist.