Vor kurzem wurde einem Fluggast von „Saudi Arabian Airlines“ das Betreten des Flugzeuges mit der Begründung verwehrt, dass er Shorts trage und dies nicht üblich sei. Darüber wurde in mehreren englischsprachigen Medien berichtet. In der Tat gibt es jedoch auf der Internetseite dieser Fluggesellschaft einen „Dress Code“ (Kleiderordnung) in welcher es heißt: „SAUDIA is requesting from their guests to abide by a dress code where by they are clothed in a manner that is inline with public taste or not offensive to other passengers. „(SAUDIA bittet seine Gäste, sich an eine Kleiderordnung zu halten, bei der sie in einer Weise gekleidet sind, die dem Geschmack der Öffentlichkeit entspricht oder andere Passagiere nicht beleidigt.) Wer mit einer ausländischen Fluggesellschaft unterwegs ist, sollte also, vor allem in muslimischen Ländern, auch an eine landestypische Kleiderordnung denken. Normalerweise wird westliche Kleidung zwar allgemein akzeptiert, man sollte es jedoch nicht zu sehr „urlaubsmäßig übertreiben“ und in Kleidung reisen, welche im Heimatland der Fluggesellschaft oder am Reiseziel nicht akzeptiert wird.