Seit dem Jahr 2006 gibt es in Rumänien ein Gesetz zur Schutz von Menschen mit Behinderungen sowie zu ihrer Förderung, das inzwischen auch mit Novellierungen und Ergänzungen erweitert wurde. Das Gesetz beinhaltet auch die Definition von Begriffen wie „Zugang für alle“, „ungehinderter Zugang der behinderten Person“, „Barrierefreiheit“, „Anpassung“, „angemessene Anpassung des Arbeitsplatzes“, „unterstützte Beschäftigung“, usw.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2010 durch die rumänische Regierung ratifiziert.
Die Technischen Regeln für die Anpassung der Hochbauanlagen und des Stadtraums an die individuellen Bedürfnisse von behinderten Personen wurden im Jahr 2012 verabschiedet und im Jahr 2013 aktualisiert.
Laut einem Gesetz aus dem Jahr 2006 sind die lokalen Verwaltungen verpflichtet, die Bedingungen für den barrierefreien öffentlichen Verkehr sicherzustellen.
Auf dieser Grundlage wird der mobilitätseingeschränkte Besucher in Rumänien ähnliche Bedingungen vorfinden wie in weiten Teilen Deutschlands.
Jedoch dürften diese, breiter als in Deutschland, vom individuelle gebotenen Service und der Möglichkeit, sich verständlich zu machen, nutzbar sein. Alle Busse der Hauptstadt sind für Rollstuhlfahrer geeignet – jedoch bieten die Busfahrer, wie uns unsere rumänischen Partner berichteten, oftmals nicht die notwendige Unterstützung, um die Einstiegsrampen zu manövrieren. Andererseits sind in Bukarest 80% der Straßenbahnen und 50% der Trolleybusse nicht angepasst.
In Rumänien sind nach Gesetz vier Prozent der öffentlichen Parkflächen für Inhaber von Behindertenparkkarten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Öffentliche Telefonbetreiber müssen mindestens eine Kabine anpassen und Informationen über die Kosten der Dienstleistungen in zugänglichen Formaten für verschiedene Arten von Behinderungen anbieten. Alle Taxibetreiber sind verpflichtet, mindestens ein angepasstes Fahrzeug für den Transport von Rollstuhlfahrern anzubieten; es gilt als Diskriminierung, wenn sich ein Taxifahrer weigert, den Rollstuhlfahrer und das Gerät zu transportieren. Ein Blindenführhund, der stark behinderte Personen begleitet, hat freien Zugang in allen öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Busse, Straßenbahnen oder Trolleybusse des öffentlichen Verkehrs in Großstädten sind zu einem gewissen Grad für Rollstuhlfahrer geeignet.
Das Portal „GO accessible in Romania“ bietet viele weiter Angaben zur Barrierefreiheit von Hotel, Restaurants, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Banken usw. Allerdings steht diese bisher nur in rumänischer und englischer Sprache zur Verfügung. In Rumänien gibt es bisher einen einzigen Reiseveranstalter, der für den barrierefreien Tourismus spezialisiert ist. dabei handelt es sich um Sano Touring, ein Büro, das Mitglied des Europäischen Netzwerkes für barrierefreien Tourismus ist, in Pantou gelistet wurde und Partner mit dem wir diese Information gemeinsam vorstellen.