Airlines prüfen Anspruch mobilitätseingeschränkter Passagiere konsequenter

In den vergangenen Tagen hatten wir beim Portal „Barrierefreier Tourismus Info“ mehrere Anfragen zu Buchung von Flügen erhalten, bei denen mobilitätseingeschränkte Passagiere den Eindruck hatten, die Fluggesellschaften würden ihnen zustehende Rechte nicht einräumen und Preisnachlässe nicht gewähren. Das war uns Anlass, uns die Internetseiten einiger Fluggesellschaften anzusehen sowie bei den angesprochenen Airlines per E-mail oder telefonisch nachzufragen. Ergebnis dieser Arbeit ist: Die Airlines bemühen sich um guten Service für alle Passagiere worin auch mobilitätseingeschränkte Fluggäste einbezogen sind. Alle Airlines versicherten uns, dass international geltendes Recht sowie die Vorschriften der Europäischen Union eingehalten werden ….aber….

…. mehrere Fluggesellschaften bestätigten uns, dass bisher kaum der tatsächliche Anspruch aus Assistenzleistungen und Beförderungsrabatte geprüft wurde. Das ist, so wurde hervorgehoben, aus zwei Gründen so nicht mehr möglich: Erstens zwingt der international Konkurrenzkampf die Airlines zu immer genaueren Preiskalkulationen und, zweitens, hat sich augenscheinlich ein verhältnismäßig breiter Missbrauch jener Vergünstigungen breit gemacht, die eigentlich nur Passagieren mit entsprechenden Einschränkungen tatsächlich zustehen. Wie Autofahrer Behindertenparkplätze belegen, die eigentlich kein Recht dazu haben, beanspruchen augenscheinlich auch Passagiere Preisnachlässe, welche diese nach dem Gesetz eigentlich nicht zustehen. So wurde uns von einer Fluggesellschaft berichtet, dass dort ein Passagier einen preisgünstigen Flug ohne Reisegepäck buchen wollte, zugleich jedoch die Beförderung von medizinisch erforderlichen Hilfsmitteln mit einem Gewicht von 30 Kilogramm angemeldet hatte. Der härter werdende Konkurrenz- und Preiskampf im Flugverkehr sowie der Mißbrauch von Leistungen für mobilitätseingeschränkte Passagiere veranlasst nun die Fluggesellschaften die Ansprüche ihrer mobilitätseingeschränkter Passagiere gründlicher zu prüfen. In dieser Situation empfehlen wir, als mobilitätseingeschränkter Passagier Flüge möglichst zeitig anzumelden und vor allem die individuellen Ansprüche detailliert zu beschreiben und zu erklären. Wer dann dennoch Schwierigkeiten hat, sollte sich auf die Europäischen Regeln für die Beförderung mobilitätseingeschränkter Fluggäste berufen oder sich Rat und Hilfe bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu suchen. Ein solcher Schlichtungsantrag kann auf dieser Seite direkt ausgefüllt werden.