Ab 18. Dezember 2012 gilt neue EU-Verordnung zu den Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr

Diese Verordnung enthält Vorschriften über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr. Sie umfasst das Verbot von Diskriminierung von Fahrgästen hinsichtlich der von Beförderern angebotenen Beförderungsbedingungen, das Verbot der Diskriminierung und die Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die Rechte der Fahrgäste bei Annullierung und Verspätung, die Informationen, die den Fahrgästen mindestens verfügbar zu machen sind, den Umgang mit Beschwerden und die allgemeinen Durchsetzungsvorschriften.

Weitere Einzelheiten zu dieser Verordnung können auf der Internetseite der Europäischen Kommission nachgelesen werden.