Wer mit dem Auto ins Ausland reist, muss dort häufig lange nach einem passenden Parkplatz suchen. Dann das Auto auf einem Parkplatz an einem Supermarkt in der Nähe der Altstadt abzustellen, ist jedoch keine gute Idee. Sie erweist sich nicht selten als Einfall, der sehr teuer werden kann.
Vor allem durch Beispiele aus Dänemark, Österreich und Polen ist bekannt, dass diese Plätze gerne von externen Überwachungsfirmen, entweder durch Personal vor Ort oder Kameras überwacht werden, welche die Kennzeichen der Fahrzeuge filmen. Wer sich nicht an die Parkregeln hält oder zum Beispiel nur die erlaubte Parkdauer überschreitet beziehungsweise keinen Parkschein gelöst hat, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, die nicht nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentrale selten über 100 Euro liegt.
Was auf dem jeweiligen Parkplatz gilt, ist häufig für Urlauber nicht erkennbar, denn die Schilder mit den Parkregeln sind oft nur in der Landessprache beschriftet. Die Geldstrafen richten sich zudem nach dem Vertragsrecht des jeweiligen Landes, auch für ausländische Autofahrer. Es gibt auch keine EU-Regelung, die vorschreibt, wie Schilder auf privaten Parkflächen beschriftet sein müssen. Es gelten die lokalen Vorschriften. Wer die Strafe nicht bezahlt, muss mit weiteren Mahnungen rechnen.
Ein Einspruch hat nach den Erfahrungen der Europäischen Verbraucherzentrale (EVZ) in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg. In Zeiten knapper Parkplätze, insbesondere in den Innenstädten, ist es verständlich, dass die Betreiber die Nutzung der Parkplätze ihren Kunden vorbehalten und zeitlich begrenzen wollen. Man will bei der EVZ auch nicht ausschließen, dass mit nicht deutlichen Nutzungsbedingungen in der Landessprache bewusst Touristen im Unklaren gelassen werden, um dann eine hohe Vertragsstrafe einfordern zu können.
Zahlt man nicht, ist nicht auszuschließen, dass die Überwachungsfirma über verschiedene Partnerfirmen weitere Mahnungen verschickt. Die Forderung mit Zwangsmitteln durchsetzen kann das Unternehmen erst nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren. Derzeit liegen dem EVZ keine Fälle vor, in denen ein ausländisches Unternehmen die Forderung gerichtlich geltend gemacht hat.
Kostenloses Parken wird in Europa immer seltener. Wenn es Schilder auf der Parkfläche oder an der Zufahrt gibt, beim Personal nachfragen oder über Apps übersetzen lassen. Ansonsten: Parkschein und Bon vom Einkauf aufbewahren. So hat man einen Nachweis, dass man korrekt gezahlt hat und einkaufen war. Weitere Informationen, auch zu den Geschäftspraktiken der Überwachungsfirmen, unter dieser Internetadresse.