Parken mit Behindertenparkkarte

Wer im Urlaub mit dem eigenen Auto unterwegs ist, muss sich, obwohl die Straßenverkehrsordnungen in Europa weitgehend gleich sind, auch mit den Straßenverkehrsordnungen jener Länder beschäftigen, durch welche man reist oder in denen man Urlaub machen möchte. So müsste man eben schon wissen, was „red routes“ sind und welche Bedeutung gelb oder blau gekennzeichnete Bordsteinränder haben. Für mobilitätseingeschränkte Reisende kommt hinzu, dass man auch etwas über jenen Parkkonzessionen wissen müsste, die in anderen europäischen Ländern gewährt werden.

Wohl jeder weiß vermutlich, dass die blaue Europäische Behindertenparkkarte auch in den anderen Ländern Europas anerkennt wird. Wenn wir von den an uns gerichteten Fragen ausgehen, dann ist aber anscheinend nicht jedem klar, dass sich dies nur auf die Anerkennung dieser Parkkarte als Anspruchsberechtigung für die Parkkonzessionen bezieht – diese Konzessionen, welche den Inhaber dieser Parkkarte zugstanden werden, sind jedoch in den Ländern Europas verschieden, Da in einigen Ländern die Kommunen über diese Parkkonzessionen entscheiden, können sie sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Um etwas zum Überblick über diese verschiedenen Regelungen geben zu können, haben wir auf dem Portal „Barrierefreier Tourismus“ die wichtigsten Informationen zu den Parkkonzessionen in 24 ausgewählten europäische Länder zusammengestellt, die HIER nachzulesen sind.