Seit dem Jahr 2006 gibt es in Rumänien ein Gesetz zur Schutz von Menschen mit Behinderungen sowie zu ihrer Förderung, das inzwischen auch mit Novellierungen und Ergänzungen erweitert wurde. Das Gesetz beinhaltet auch die Definition von Begriffen wie „Zugang für alle“, „ungehinderter Zugang der behinderten Person“, „Barrierefreiheit“, „Anpassung“, „angemessene Anpassung des Arbeitsplatzes“, „unterstützte Beschäftigung“, usw.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2010 durch die rumänische Regierung ratifiziert.
Die Technischen Regeln für die Anpassung der Hochbauanlagen und des Stadtraums an die individuellen Bedürfnisse von behinderten Personen wurden im Jahr 2012 verabschiedet und im Jahr 2013 aktualisiert.
Laut einem Gesetz aus dem Jahr 2006 sind die lokalen Verwaltungen verpflichtet, die Bedingungen für den barrierefreien öffentlichen Verkehr sicherzustellen.
Auf dieser Grundlage wird der mobilitätseingeschränkte Besucher in Rumänien ähnliche Bedingungen vorfinden wie in weiten Teilen Deutschlands.