Österreich bekommt Barrierefreiheitsgesetz

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen hat Österreich Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Tourismus- und Freizeitbetriebe beschlossen.

Dieses Gesetz regelt für Österreich die Barrierefreiheit der Hardwaresysteme inklusive der Betriebssysteme für Universalrechner für Verbraucher, für Selbstbedienungsterminals wie Geld- und Fahrkartenautomaten, für Verbraucherendgeräte, welche für elektronische Kommunikationsdienste verwendet werden (z.B. Mobiltelefone), für Verbraucherendgeräte, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden (z.B. interaktive Fernseher) und E-Book-Lesegeräte.

Dieses Gesetz entspricht inhaltlich somit weitgehend dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet Unternehmen somit bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten.

Das Gesetz gilt nur im Verhältnis Unternehmen-Kunden und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. In Österreich ist das BaFG auf sogenannte Kleinstunternehmen nicht anwendbar. Das sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und entweder einen maximalen Jahresumsatz von zwei Millionen EURO oder eine maximale Jahresbilanzsumme von zwei Millionen EURO haben.

Zuständig für den Vollzug des Gesetzes ist in Österreich das Sozialministeriumsservice, das bei Verstößen Geldstrafen von bis zu EUR 80.000 verhängen kann. Zudem haben alle Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, das Sozialministeriumsservice auf mögliche Übertretungen hinzuweisen. Dieses Recht kommt auch dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu.

Weitere Einzelheiten zum Barrierefreiheitsgesetz ist auf dieser Internetseite nachzulesen.