Mit dem Zug in Europa unterwegs

Reisen in den Urlaub oder zu Kurzbesuchen innerhalb Europas finden häufig als Fahrten mit der Bahn statt. Möchten das Reisende mit Mobilitätseinschränkungen auch so machen, dann sind vor dem Kauf der Fahrkarten und der Abreise doch noch einige Fragen zu beantworten.

Das beginnt damit,

  • sich zu erkundigen, wann und wo muss der Hilfebedarf angemeldet werden muss,
  • ob es die Möglichkeit gibt, das Gepäck vorab zu versenden,
  • wo man Informationen darüber findet, ob der Bahnhof in einem anderen EU-Land barrierefrei ist,
  • oder ob Begleitpersonen kostenfrei mitreisen dürfen.

    Bereits die Antworten auf die Frage nach den Begleitpersonen zeigt die Vielfalt der Reisebedingungen für Reisen mit Begleitpersonen in Europa:
    -> In Belgien, Deutschland, Dänemark, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, der Slowakei und der Tschechischen Republik erkennen die Bahngesellschaften alle Einschränkungen an, sodass auch Rollstuhlfahrende ihre Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen.
    – > In Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien und Frankreich dürfen nur Begleitpersonen blinder Fahrgäste kostenlos mitreisen.
    -> In Schweden müssen Begleitpersonen immer für ihr Ticket bezahlen.

    Erster Ansprechpartner für eine Bahnreise, auch für eine Fahrt in andere Länder Europas ist die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn AG. Bei Fahrten innerhalb eines einzelnen EU-Landes ist die jeweilige nationale Service-Zentrale der richtige Ansprechpartner. Auch die Frage, wie lange im Voraus der Hilfebedarf angemeldet werden muss, ist verschieden zu beantworten. In mehreren Ländern sind es 24 Stunden vor Abreise. Doch viele Bahngesellschaften haben auch verkürzte Fristen. So genügt es in Belgien an 41 Bahnhöfen, den Hilfebedarf bis zu 3 Stunden vor Abfahrt des Zuges anzumelden.
    Die Europäische Verbraucherzentrale bietet eine Übersicht dazu, welche Konzessionen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in den einzelnen Ländern Europa aktuelle gültig sind.

    Der deutsche Schwerbehindertenausweis wird noch nicht europaweit anerkannt. Dänemark ist eines der wenigen Länder, das den deutschen Schwerbehindertenausweis anerkennt. Es genügt, ihn während der Fahrt vorzuzeigen. Er berechtigt zu einer Ermäßigung beim Fahrkartenkauf von 50 Prozent. Auch Österreich erkennt den Ausweis an, allerdings ohne Preisnachlass.
  • Allgemein gilt: Man sollte ihn ruhig vorzeigen. Häufig reicht das dazu, eine Kulanzleistung zu erhalten. Wie das rechtlich aber in Europa aussieht, ist auf dieser Internetseite nachzulesen.
    Der EU-Behindertenausweis kommt am 5. Juni 2028. Dann wird der Behindertenstatus europaweit anerkannt.