Ausflug in die Tschechische Republik

So manchmal hat man bei passendem Wetter auch einmal die Idee, mal wieder kurzentschlossen zu verreisen. Ein Ausflug in die Tschechische Republik wäre dann ein geeignetes Reiseziel.

Das ist nicht sehr weit entfernt und die Preise in Hotellerie und Gastronomie sind noch so „verträglich“, dass sie auch bei kurzentschlossenen Ausflügen bezahlt werden können. Außerdem gibt es in diesem Land so viel zu entdecken, dass es für viele schöne und erholsame Tage reicht.

Mobilitätseingeschränkte Reisende sollten jedoch auch einen solchen Ausflug etwas vorbereiten. Das beginnt bei der Auswahl des Reisezieles, denn wer mit Rollstuhl reist, sollte daran denken, dass dieses Nachbarland von der Topografie her anspruchsvoll sein kann. Bei der Suche hilft selbstverständlich ein Blick auf die Internetseiten des tschechischen Tourismusbüros. Für mobilitätseingeschränkte Reisende ist aber auch ein Blick auf die „Karte für Rollstuhlfahrer“ hilfreich. Dabei handelt es sich um eine Karte, welche mit der deutschen „wheelmap“ vergleichbar ist. Sie steht nur in tschechischer Sprache zur Verfügung und ist aber insgesamt gut verständlich. Man sollte lediglich wissen, dass man eine Unterkunft mit dem tschechischen Wort „ubytovani“ suchen muss.

Für einen Ausflug in die Tschechische Republik bietet sich die Reise mit dem eigenen Auto an. Das tschechische Tourismusbüro bietet dazu auf seiner Internetseite eine Übersicht der wichtigsten Verkehrsvorschriften, die von jenen in Deutschland abweichen. Auf den Internetseiten von „Ceske dalnice“ (Tschechische Autobahn) ist in deutscher Sprache alles zu erfahren, was man für die Fahrt auf den tschechischen Autobahnen wissen sollte. WICHTIG: Ein Teil der Autobahnen in der Tschechischen Republik sind mautpflichtig. Die Maut muss vor Befahren der Autobahn digital bezahlt werden. Kontrolliert wird über den Abgleich der Nummernschilder mittels Kameras und ein Verstoß kann sehr teuer werden.

Die blaue europäische Parkkarte für Behinderte wird auch in der Tschechischen Republik akzeptiert. Allerdings sollte beachtet werden, dass in der Tschechischen Republik andere Konzessionen zugestanden werden als in Deutschland. Grundlegend gilt, dass auch mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden darf. Über weitere Konzessionen kann man sich hier informieren. Im Zweifelsfall hilft es, Polizisten anzusprechen und zu fragen.

Wer sich dafür entscheidet, mit dem Zug in die Tschechische Republik zu reisen, sollte dafür die Hilfen der Mobilitätszentrale der deutschen Bahn in Anspruch nehmen. Es ist aber auch möglich, diese Hilfen bei der Tschechischen Bahn direkt anzumelden. Dies sollte ein Tag vor der beabsichtigten Abfahrt erfolgen, ist im Internet auf dieser Seite möglich, welche jedoch nur in englischer oder tschechischer Sprache zur Verfügung steht